Christian Thomasius

Christian Thomasius, hervorragender Förderer der deutschen Cultur, dem Fache nach Jurist, wurde geboren zu Leipzig am 1. Januar 1655 als Sohn des Philosophen Jakob Th. […] des Lehrers von Leibniz. Der Knabe durcheilte die ersten Stufen der Bildung mit der Raschheit und dem Glanz, welche stets die Merkmale seines Talents geblieben sind. So außerordentlich jung zum Universitätsstudium gelangt, nutzte Th. diesen Vorsprung, um sich zunächst überall, in der Physik, Mathematik, Geschichte umzusehen, Philosophie aber eingehender zu betreiben, ehe er ein Fachstudium ergriff. Eben damals erschien S. Pufendorf’s Jus naturae et gentium; die systematische Vollständigkeit desselben fesselte unsern jungen Magister der Philosophie (seit 1672, Baccalaureus seit 1671); den von der Leipziger Orthodoxie verworfenen Pufendorf’schen Ideen wußte er logisch nichts entgegenzusetzen; aber noch stand er zu starr im Banne der Tradition und der Erziehung, als daß er deshalb jene Ideen anzunehmen gewagt hätte; so zweifelte er einstweilen lieber an seiner Verstandeskraft, als an der alten Lehre.
Deshalb, um diese Schwierigkeiten zu bewältigen, welche auf die Vorstellungen von Recht und Sittengesetz zurückführten, wandte sich Th. nunmehr der Jurisprudenz zu, bei welcher er als bei seiner Berufswissenschaft verblieb. In Leipzig hörte er namentlich bei C. Ziegler und bei J. Schilter; 1675 bezog er die Universität Frankfurt a. d. Oder, wohin ihn der Ruf eines Rhetius und Stryk führte. Von dem Unterricht auch dieser Männer nicht voll befriedigt, ging er alsbald dazu über, selbst juristische Privatvorlesungen zu halten, wobei er sich bereits bemüht haben will, positives und natürliches Recht zu verbinden, ersteres durch letzteres zu verbessern. So lernte er, wie er selbst sagt, lehrend und erwarb 1679 das Doctorat, nachdem er 1678 pro licentia unter Rhetius disputirt hatte. […]

Es beginnt nun, nach einer kurzen holländischen Reise (1679) [...] die Glanzepoche seines Lebens; die sechs Jahre von 1684—1690 sind es, innerhalb deren Th. von dem Sitze allen akademisch-orthodoxen Zopfes, von Leipzig selbst aus, seine schmetternden Schwertschläge gegen Pedantismus, Scholastik, Orthodoxie, Buchstabenwissen, Geisteserstarrung führte, mit Berserkergrimm nach allen Seiten gleichzeitig einhauend, nichts und Niemand schonend, allein gegen alle. […] und zaghaft anfangs, dann bewundernd, schließlich mitgerissen folgte die Leipziger akademische Jugend, folgte bald ganz Norddeutschland diesem Kampfe. Th., durch den Tod seines Vaters von jeder Rücksicht befreit, eröffnete diesen durch Vorlesungen über das Naturrecht und durch eine Dissertation über die Bigamie (1684), welche, mit der extremsten naturrechtlichen Richtung, noch über Pufendorf hinausgehend, als naturrechtlich erlaubt hingestellt wird.

Diesem Vorspiele folgte 1687 die Herausgabe eines Lehrbuchs des Naturrechts, welches in fast allen Punkten mit Pufendorf übereinstimmt und diesen namentlich gegen des Th. früheren Lehrer, den Leipziger Professor Val. Alberti, vertheidigt, die ›Institutiones Jurisprudentiae divinae‹; und der Anschlag an das schwarze Brett der Universität eines deutschen Programmes:

›Discurs, welchergestalt man denen Frantzosen im gemeinen Leben und Wandel nachahmen soll‹. Natürlich, wie sofort bemerkt sei, insofern, als sie gute Manieren, Kunst feinen Lebensgenusses mit allseitigem, unpedantisch den Kern der Dinge erfassendem Wissen und mit reicher Welterfahrung verbinden — nicht, indem man ihnen blindlings in Moden, Leichtsinn, Sünden nachfolgen solle. Dieser Anschlag und der sich daran anschließende Vortrag über des Spaniers Gracian Grundregeln, »vernünftig, klug und artig zu leben« war eine unerhört revolutionäre That in doppelter Beziehung. Sowol wegen des Stoffes — wann waren jemals sonst derartige ungelehrte, scheinbar frivole Dinge an das schwarze Brett, auf das Katheder getragen worden? — wie wegen der deutschen Sprache. Und zwar bricht hier Th. mit der lateinischen Gelehrtensprache in vollem Zweckbewußtsein; er weiß wol, daß er in seiner deutschen Sprache, wie ihre Anwendung an sich schon die schärfste Kriegserklärung gegen allen scholastischen Zunftbetrieb ist, so auch die mächtigste Stütze für diesen Krieg finden wird. […] seine deutschen Worte werden sich an ganz Deutschland wenden, sie werden ihm Zuhörer und Leser aus allen Kreisen, über die mit gelehrten Vorurtheilen angefüllten Universitätszirkel hinaus zuführen, sie werden ihm die frischen Empfindungen und den nationalen Enthusiasmus der Jugend gewinnen, namentlich auch der Jugend aus den vornehmeren, der pedantischen Schulgelehrsamkeit verächtlich gegenüberstehenden Ständen. Freilich wendet sich bloß scheinbar an letztere seine Logik von 1688, durch ihren Titel: ›Introductio ad Philosophiam Aulicam seu primae Lineae libri de prudentia cogitandi et ratiocinandi‹; das Werk ist nicht etwa wirklich für Hofleute bestimmt, sondern für Studirende, die sich eben gleichzeitig durch dasselbe an einen eleganten, weltmännischen Ton und entsprechende Auffassung gewöhnen sollen.

[…] in erster Linie steht das entscheidende Werk der Jahre 1688 und 1689, das Werk, mit welchem Th. sich an das ganze deutsche Publikum in freiester, originellster Form wendet, seine deutsche Monatsschrift, wie sie diese beiden Jahre hindurch erschien, unter vielfach wechselndem Titel. […] Ebenso wechselt die Form ab, bald haben wir Dialoge vor uns, bald witzelnde Erzählungen, bald wild polemische Ausfälle, bald ruhige Aufsätze, namentlich Berichte über die moderne Litteratur, die schöne sowol wie die gelehrte, die ausländische wie die inländische; stets aber ist der Geist aller dieser Ausführungen derselbe. Den Angriffen gegen theologische Intoleranz, gegen aristotelische Scholastik, gegen gelehrten Pedantismus ganz im allgemeinen entspricht die lobende Hervorhebung der Moral des Confucius, der Epicuräischen Philosophie, der Romanlectüre als eines nicht zu unterschätzenden Bildungsmittels.

Alle diese Dinge werden immer wieder, von allen Seiten her, frisch vorgenommen, im Anschlusse bald an ein neues Buch, bald auch an ein Ereigniß des Tages; Th. hat sich hier die Waffe des Journalismus nicht nur neu geschaffen, sondern sie auch bereits mit vollendeter Meisterschaft zu führen gewußt; ebensowenig hat er freilich den bedenklichen in ihm schlummernden Tendenzen widerstanden, der Neigung zu Uebereilungen, Uebertreibungen, namentlich aber auch zur rücksichtslosen Ausbeutung der Skandalsucht des Publikums auf Grund unverbürgter, persönlich gehässiger Gerüchte. Diese Anspielungen und Insinuationen gegen seine Feinde würden wir heute kaum mehr zu erkennen in der Lage sein, wären wir nicht anderweitig darüber genauest unterrichtet, namentlich durch des Th. eigene spätere Vertheidigungsversuche[…].

Th. ist vor allem ein impulsiver, stets durch die Stimmung und Aufgabe des Moments beeinflußter Charakter gewesen; und im J. 1690 traten zwei hervorragend wichtige Ereignisse in sein Leben ein, welche zu einem neuen Entwicklungsstadium führten. Das eine die Berührung mit dem in Leipzig verfolgten Pietismus, dessen juristische Vertheidigung er übernahm; […] So ward Th. selbst Pietist und, da er eine einmal eingeschlagene Richtung regelmäßig bis ins Extreme verfolgt, auch Separatist und Mystiker, letzteres hauptsächlich im Anschlusse an Poiret. Der pietistischen Stimmung entsprießen namentlich eine ganze Anzahl von Schriftchen, in welchen Th. sich selbst und anderen ins Gewissen redet, in dem bekannten zerknirschten und starke Scheltworte anwendenden Ton.
[…]Der pietistische Ton klingt uns schon aus dem Titel einer damals von Th. herausgegebenen Zeitschrift (›Historie der Weisheit und Thorheit‹, 1693) entgegen. […] Es handelt sich da geradezu um Vorarbeiten zu Arnold’s Kirchen- und Ketzergeschichte (1699), einem Werk, zu dem Th. in naher Beziehung steht, ohne daß bisher seine Mitarbeiterschaft im einzelnen genügend nachgewiesen wäre.

[...]das andere entscheidende Ereigniß des Jahres 1690 [war] die Verlegung seines Wohnsitzes und seiner Thätigkeit von Leipzig nach Halle. Dort war, nachdem er sich mit aller Welt überworfen hatte, nachdem auf vielseitige und fortgesetzte Klagen auch scharfe obrigkeitliche Maßregeln gegen sein Wirken in Wort und Schrift ergriffen worden waren, nicht mehr seines Bleibens; so verließ er seine Vaterstadt […] am 18. März 1690, wurde in Berlin, wo er sich gute Beziehungen vorzubereiten gewußt hatte, wohl aufgenommen, mit Rathstitel und Gehalt ausgerüstet und mit der Erlaubniß, Vorlesungen zu halten, nach Halle entlassen. Aus diesen Vorlesungen ist die juristische Facultät, der Kern der Universität Halle hervorgegangen.
[…] Als der gewaltige Erfolg dieser Bemühungen die feierlich-förmliche Errichtung der Universität Halle 1694 zur Folge hatte und nun eine ganze Reihe weiterer Lehrkräfte ihm gesellt wurden, namentlich in der Stellung als Ordinarius der juristischen Facultät und Director der Universität der große Civilist S. Stryk […].

Mehr als bisher findet sein Geist nun Bethätigung auf dem Felde der Fachwissenschaft; aus der Menge der Programme und Dissertationen treten drei Vorstellungsreihen als hauptsächlich leitende hervor: Erstens die Ueberzeugung von der Bedeutung der Geschichte, ohne welche die Jurisprudenz blind ist; […] Zweitens der scharfe Widerspruch gegen die herrschenden Vorstellungen von der Trefflichkeit des Römischen Rechts und von seiner Gültigkeit in Deutschland[…]. Drittens im Kirchenrecht die Ausbildung der einseitigst territorialistischen Lehre, nach welcher allein dem Herrscher in allen nicht unmittelbar zum Glauben gehörigen Dingen[…] die unumschränkte Gewalt zukommt[…]; selbst die Strafe des Bannes, der Excommunication, ist nur der Landesherr zu verhängen befugt; jede andere Auffassung wird als »papistisch« gebrandmarkt […]. Spuren solcher auch im Protestantismus zurückgebliebenen papistischen Auffassung nachzuweisen macht sich Th. zur besonderen Aufgabe und findet solche am stärksten im Eherecht. Dem Fürsten aber empfiehlt er weiteste Toleranz zu Gunsten aller auf dem Boden des Christenthums stehenden confessionellen Schattirungen […]; und gegen die Auffassung der Ketzerei als eines strafbaren Verbrechens richtet er zwei seiner treffendsten, kräftigsten und erfolgreichsten Dissertationen (1697 ›An haeresis sit crimen‹ und ›De jure principis circa haereticos ex hypothesi juris clericalis‹).

Zusammengefaßt, wennschon bloß in der Form kurzer Inhaltsangabe über zu haltende Vorlesungen, findet man alle diese Anschauungen des Th. in seinem ›Summarischen Entwurf der Grundregeln, die einem studioso juris zu wissen nöthig‹ (Halle 1699). Ein letztes Resultat derselben Gedankenrichtung endlich, namentlich auch durch Stryk’s Einfluß gefördert, ist die Abhandlung ›De crimine magiae‹ (Nov. 1701, in zwei deutschen Uebersetzungen erschienen 1704 und 1706): hier verwirft Th. […] zum ersten Male, die Möglichkeit des Teufelbündnisses […]; alle körperliche Wirksamkeit des Teufels wird geleugnet […]; die einfache Abschaffung aller Hexenprocesse wird im Endergebniß kategorisch gefordert.

Mit dem Beginn des 18. Jahrhunderts stellten sich Reibungen ein zwischen Th. und dem in der theologischen Facultät der Universität Halle zur Herrschaft gelangten, daüber auch seinerseits zu einer formelgläubigen Hieratik erstarrten Hallischen Pietismus. […] Der Kampf hat sich litterarisch sowol wie in der […] Form officieller Beschwerden bis 1713 hingezogen. […] Entschieden war eigentlich der Sieg des Th., wenigstens in amtlicher Beziehung, schon seit 1709, als man ihm, um ihn zur Ablehnung einer Rückberufung nach Leipzig zu veranlassen, den preußischen Geheimrathstitel verliehen und die Nachfolge in Stryk’s Stellungen versprochen hatte; in dieselben ist er denn auch 1710, mit Stryk’s Tode, eingetreten.

Hand in Hand mit diesen äußeren Vorgängen vollzog sich die Loslösung des Th. aus den pietistischen und mystischen Anschauungen selbst. Half ihm die Verkehrtheit jener erkennen das kopfhängerisch-heuchlerische Gebahren, wie es sich namentlich im Haller Waisenhause einnistete und seinem pädagogischen Ideal so direct widersprach, so zerflog der Zauber der Mystik vor der Klarheit eines Locke, mit dessen Studium er sich nun ernstlich befaßte. Ueberhaupt aber konnte man wol von vornherein vermuthen, daß dies ganze pietistische Wesen, so ernsthaft Th. es damit zunächst nahm, doch für ihn nur eine Durchgangsphase sein konnte[…].

Dementsprechend steht nun Th. auf der Höhe seiner wissenschaftlichen Leistungen; es ist die Periode, in welcher sich alle verschiedenen von ihm angesponnenen Gedankenfäden in allseitiger Durchführung und besonnener Formulirung zu Einem Gewebe vereinigen. In der Philosophie des Naturrechts emancipirt er sich von Pufendorf (›Fundamenta Juris naturae et gentium‹, 1705), indem er als den großen Unterschied zwischen Recht und Moral die Erzwingbarkeit der Rechtssatzungen proclamirt und daraus namentlich die Unhaltbarkeit des Begriffes eines jus divinum positivum universale ableitet. In der Rechtsgeschichte läßt er, besorgt durch seinen Lieblingsschüler Georg Beyer […], die mustergültige ›Delineatio historiae juris civilis‹ (1704) erscheinen; deren äußere Methode kurzer Schlagsätze, der sog. positiones, ist seinem Vorlesungsdictat entnommen, an welches sich dann seine mündlichen Ausführungen knüpften, von Seiten seiner Schüler aber ist diese Methode der Positionen für alle solche lehrbuchartigen Schriften (Compendien) aufgenommen. Im Privatrecht führt er nicht nur den Kampf gegen die Gültigkeit des Römischen Rechts in Deutschland weiter durch, sondern gelangt auch im Gegensatze zu diesem dazu, ein vollständiges System des deutschen Privatrechts aufzuführen[…] Die hier gewonnene Einsicht in die Bedeutung des heimischen Rechtes überträgt Th. auf das Feudalrecht (›Selecta Feudalia‹, 1708[…]), ferner auch auf Staats- und Strafrecht. Studien zu der Geschichte des letzteren führen einerseits zu der Carolina und den Fehmgerichten, andererseits zu der päpstlichen Gesetzgebung, namentlich Innocenz VIII. zurück; daraus geht dann schließlich die Einsicht hervor in den Zusammenhang der schlimmen Trias: Inquisitionsproceß, Folter, Hexenverfolgung. Mit sicherem historischen Griff weiß Th. diese Dinge zu verbinden, und namentlich die Ausführungen gegen die Folter gehören wieder zu denjenigen, an welche sein Name aufs dauerhafteste geknüpft ist (›Disp. de tortura in foris Christianorum proscribenda‹, 1705).

Bei dem hiermit zugleich schon berührten Gebiete des Kirchenrechts beschränkt Th. sich jetzt nicht mehr auf die Vertretung der landesherrlichen Rechte und auf die Bekämpfung der bei Geistlichen aller Kirchen grassirenden Herrschsucht, sondern geht dazu vor, das ganze kanonische Recht von diesen Gesichtspunkten aus durchzuarbeiten, namentlich seitdem dasselbe in den Bereich seiner pflichtmäßigen Vorlesungen fällt (seit 1710 als Ordinarius der Facultät); dadurch führte er eigentlich zuerst das kanonische Recht in ein Kirchenrecht in unserem Sinne über und bereitete den Boden, auf welchem sein großer Schüler J. H. Böhmer wirken sollte; freilich legte er dabei auch den Grund zu einer der leidigsten Neigungen des Aufklärungszeitalters, der, alle möglichen historischen Vorgänge aus Intriguen der Päpste (arcana papatus) und der Clerisei herzuleiten. — Die großen Schriften, in welchen wir neben zahllosen Dissertationen u. s. f. diese Ausführungen finden, sind: ›Cautelae circa praecognita Jurisprudentiae‹ (1710); ›Cautelae circa praecognita Jurisprudentiae Ecclesiasticae‹ (1712); ›Notae ad singulos Institutionum et Pandectarum titulos, varias juris Romani antiquitates, inprimis usum eorum hodiernum in foris Germaniae ostendentes‹ (1713), das umfangreichste juristische Werk unseres Autors, welches für seine Behauptung von der geringen Geltung des Römischen Rechts in Deutschland den Inductionsbeweis durchführt; weiterhin die Ausgabe von Lancelottus’ ›Institutiones juris canonici‹ mit einer Auswahl von Noten Anderer und zahlreichen eigenen Noten (4 Bände, 1713—17); und endlich die ›Historia contentionis inter imperium et sacerdotium‹, mit Betonung namentlich der Litterärgeschichte, als einer auch sonst von Th. wesentlich berücksichtigten und geförderten Wissenschaft. […]

[…] Man sieht, wie sich der Uebergang ins hohe Alter vollzieht. Der Eintritt in dasselbe charakterisirt sich durch ein bequemeres Sich-gehen-lassen in Form und Inhalt. Der immer schon reichlich breite Stil des Th. fließt jetzt ganz auseinander, in endlose Länge und Ausführlichkeit[…] Dieser Ton herrscht namentlich in den beiden letzten großen Sammelwerken, den ›Ernsthaften, aber doch muntern und vernünftigen Thomasischen Gedanken über allerhand auserlesene juristische Händel‹ (4 Bde., 1720 und 1721) und den ›Vernünftigen und christlichen, aber nicht scheinheiligen Thomasischen Erwägungen über allerhand Gemischte Philosophische und Juristische Händel‹ (3 Bde., 1723—1725), in letzteren noch weit mehr als in ersteren. Indessen behalten trotz aller dieser Mängel namentlich die Erzählungen über Rohheit oder Leichtsinn der Richter in einer Reihe von Hexenuntersuchungen ihren Werth. Ebenso werthvoll ist, wegen des reichen litterärgeschichtlichen Materials, die ›Paulo plenior Historia juris naturalis‹ (Halle 1719). […] [S]ein ganzer Ingrimm gegen die Pietisten zeigt sich doch in der außergewöhnlich scharf-verbissenen Satire, der Diss. ›An poenae viventium eos infamantes sint absurdae et abrogandae‹, aus dem April dieses Jahres. Dagegen ist eine letzte Vertheidigungsschrift für Toleranz aller christlichen Confessionen unter einander in auffallend mildem, behaglichem Tone abgefaßt, angefüllt mit freundlichen persönlichen Anspielungen auf edelgesinnte Bekannte des Autors aus den verschiedensten Kreisen, einschließlich selbst der Jesuiten. Dieses ›Gespräch vom Simultaneo‹ (erschienen 1725, geschrieben wol schon 1720) führt uns in des Th. Heim ein, in welchem er, unter der Larve eines tolerant denkenden katholischen Regierungsbeamten (»Geschäftsmannes«, wie man das damals nannte) dargestellt, einen ihm befreundeten Jesuiten empfängt[…].

[S]eine letzte Disputation hatte er am 3. November 1725 abgehalten; seine Lehrthätigkeit war er schon seit mehreren Jahren wesentlich einzuschränken genöthigt gewesen; am 23. September 1728 ist er gestorben, überlebt von der Ehefrau, von einem Sohne, Christian Polykarp, von zwei Töchtern, fünf Enkeln und zwei Enkelinnen.

Th. ist kein tiefer Philosoph und Denker, kein gelehrter Forscher und Sammler gewesen, sein Blick haftet meist bloß am unmittelbar Praktischen, sein Verstand leugnet kurzweg alle Probleme, denen er nicht gewachsen ist; der Dauer seiner einzelnen Werke steht ihre geringe formale Durcharbeitung und ihre Zersplitterung im Wege. […] Um ihn schließen sich die Schüler in immer weiteren Kreisen. Zunächst die verhältnißmäßig starke Anzahl derjenigen persönlichen Schüler, welche unter seiner Leitung zu bedeutenden Gelehrten und Schriftstellern herangewachsen sind, wie, um nur einige zu nennen, Beyer, Titius, Stolle, Gerhard, Joh. S. Stryk, v. Meyern, Gundling, Schmauß, Leyser, Heineccius, J. H. Böhmer, denen der spätere große Curator von Göttingen, der Frhr. v. Münchhausen, gesellt sein mag. Sodann die weit bedeutendere Anzahl derjenigen Zuhörer, welche seine Anschauungen mitgenommen haben ins praktische Leben, in die Gerichts- und Regierungsstuben; hat man doch nicht mit Unrecht einzelne Seiten in dem Charakter des liberalen und nationalen, praktischen und berufseifrigen preußischen Beamtenthums auf diese seine Hallische Schule zurückführen können. Und schließlich die ganze unendliche Anzahl aller Zeitgenossen, welche aus den Schriften des Th. Anstoß erhalten haben zu freiem, selbständigem Denken, zu frischer, fröhlicher Lebensthätigkeit, zur Abwendung von pedantischer Schulfuchserei und von kleinlicher Verzagtheit, zur Verabscheuung von Obscurantismus und Intoleranz. In allen diesen hat Th. fortgewirkt, weit mehr als in seinen Druckwerken, die, nicht einmal zu einer großen Ausgabe gesammelt, vielfach zerstreut und dem nicht fachmäßigen Leser heute schwer zugänglich sind.

Werke von oder mit Christian Thomasius:


Umschlagfoto

Band 1: Theodor Ludwig Lau (1670–1740)

With an introduction edited by Martin Pott.
PhC I,1
1992
378 p.
Cloth-bound
ISBN 978-3-7728-1414-3
Available
€ 198.–

Umschlagfoto

Philosophical Academic Programs of the German Enlightenment

A Literary Genre Recontextualized.

FMU I,4
2012
XVIII, 399 p.
Cloth-bound
ISBN 978-3-7728-2617-7
Available
€ 186.–

Single volumes

Umschlagfoto

Christian Thomasius: Historia Juris Naturalis

Halle/Magdeburg 1719. Reprint.

1972
220 p.
Cloth-bound
ISBN 978-3-7728-0276-8
Available
€ 68.–
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