Johannes Reuchlin
1455–1522, Jurist und Humanist.
Nach dem Studium in Freiburg i. Br., Paris, Basel, Orléans und Poitiers wurde er 1484/85 in Tübingen zum Dr. iur. civ. promoviert. Seine juristische Karriere (Anwaltstätigkeit, Beisitzer am württ. Hofgericht, Rat Graf Eberhards im Bart und Pfalzgraf Philipps des Aufrichtigen) erreichte mit der Ernennung zum Richter des Schwäbischen Bundes (1502–1513) ihren Höhepunkt. Gegen Ende seines Lebens (1520–1522) wurde Reuchlin Professor für Griechisch und Hebräisch in Ingolstadt und Tübingen. Als neulateinischer Dichter (Komödien ›Sergius‹ und ›Henno ‹), Gräzist, Hebraist und Philosoph (›Das wundertätige Wort‹ von 1494 und ›Die Kunst der Kabbala‹ von 1517) war er neben Celtis, Erasmus und Melanchthon der wohl einflußreichste Vertreter des nordeuropäischen Humanismus. Wegen seines Eintretens für die Rechte der Juden und die Bewahrung der jüdischen Literatur gilt er als Vorläufer der Judenemanzipation und als Vorkämpfer für die Freiheit der Wissenschaft.
Werke von oder mit Johannes Reuchlin:
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