Francisco de Vitoria: De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil III

Herausgegeben, eingeleitet und ins Deutsche übersetzt von Joachim Stüben.
Mit einer Einleitung von Tilman Repgen.
Umschlagfoto
PPR I,5
Deutsch
Latein
2020
LII, 242 S., 17,4 x 24,5 cm.
Leinen
ISBN 978-3-7728-2654-2
Lieferbar
Einzelpreis:
€ 168,–
eISBN 9783772830921
€ 148,–

Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben.

Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, zugleich der dritte und letzte Band des Gerechtigkeitstraktates, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.

Rezensionen

Konstantin Liebbrand, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Deutsche Abteilung, Heft 140 (2023)

»Abgerundet wird der positive Gesamteindruck des Bandes durch ein Quellenverzeichnis, das neben Bibelstellen auch antike, mittelalterliche und zeitgenössische Referenztexte führt, sowie durch das sorgfältig erstellte Sach- und Personenregister Für die Forschung werden Edition und Übersetzung ein willkommenes Hilfsmittel sein.«

Konstantin Liebbrand,
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Deutsche Abteilung, Heft 140 (2023)
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