Hans-Georg Deggau: Die Aporien der Rechtslehre Kants

Umschlagfoto
problemata 94
Deutsch
1983
332 S.
Broschur
ISBN 978-3-7728-0837-1
Neuauflage in Vorbereitung

Die ›Rechtslehre‹ Kants beansprucht, ein apriorisches System des Rechts zu sein. Sie genügt ihrem Anspruch jedoch nicht. Vielmehr zeigen sich die tragenden Begriffe und ihre Begründungen als widersprüchlich: Die Argumentation Kants gerät in aporetische Konstellationen, aus denen sie sich nicht mehr zu befreien vermag. Sie ist gezwungen, auf empirische Momente zurückzugreifen. Die daraus resultierenden Aporien sind aber dem Gegenstand selbst geschuldet, der zu begründenden Theorie des Rechts.

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